Neue Corona-Regeln: Das gilt ab sofort in Deutschland

Der Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Einzelhandel gelten weiterhin.

06.05.2020, 16:51 Uhr
Neue Corona-Regeln: Das gilt ab sofort in Deutschland
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Bund und Länder haben erneut über das weitere Vorgehen in der Coronakrise beraten und einige Auflagen teilweise gelockert. Die Kontaktbeschränkungen wurden minimal verändert, aber sollen bis zum 5. Juni andauern.

Neue Regeln für die Corona-Krise

Kontaktbeschränkungen gelockert: Wenn du dich mit Menschen aus einem anderen Haushalt treffen willst, musst du weiterhin den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Außerdem soll die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum weiterhin bis zum 5. Juni engehalten werden.

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Alle Geschäfte öffnen: Unter strengeren Auflagen so wie die bisher eingeführte Maskenpflicht und unter Einhaltung des Abstands, dürfen alle Geschäfte wieder öffnen. Die Regelung mit den 800 Quadratmetern gilt also nicht mehr. Stattdessen gibt es bestimmte Regeln für Kunden und Personal, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

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Besuch in Kliniken und Pflegeheimen: Für diese Einrichtungen wurden die Regeln jetzt bundesweit gelockert und ermöglichem jedem Patienten Besuch durch eine Person ihrer Wahl. Wichtig ist, dass die Einrichtung bisher vom Coronavirus verschont geblieben ist.

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Gastronomie darf aufatmen: Jedes Bundesland darf selber entscheiden, unter welchen Auflagen die Gastronomie schrittweise wieder öffnen darf. Das Gleiche gilt übrigens auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Allerdings ist es sicherlich für solch einen Betrieb nur erlaubt, wieder zu öffnen, wenn strenge Hygienemaßnahmen getroffen werden und der Mindestabstand gewährleistet werden kann.

Bars und Clubs: Auch die Partyszene darf je nach Bundesland wieder schrittweise öffnen. Aktuell ist aber noch nicht ganz klar, wie die jeweiligen Bundesländer die Öffnung von Kinos, Theater, Konzerthäuser, Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken sowie allen anderen öffentlichen Einrichtungen, sicher regeln wollen.

Fitness und Sport: Fußball- und Basketballspiele bleiben weiterhin verboten. Kontaktloser Sport im Freien soll aber erlaubt werden, solange die Distanz zwischen den ausübenden Sportlern gewährleistet ist. Bei Sportarten, wo man Sportgeräte gemeinsam verwendet, muss ganz besonders auf die Hygiene und Desinfektion geachtet werden. Auch die Bundesliga soll Mitte Mai wieder starten dürfen. Allerdings ohne Publikum, sondern nur als so genannte Geisterspiele.

Schulen und Kitas: Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen, bevor der Sommer kommt. Einzelheiten werden die Länder aber in den kommenden Wochen selber regeln. In einigen Bundesländern werden Schulen und Kitas schrittweise geöffnet werden.

Das sind die Lockerungen für das Bundesland Nord-Rhein-Westfalen:

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Die Bundesländer sollen selbst entscheiden dürfen, welche Lockerungen in weiteren Bereichen stattfinden können. Dabei müssen sie aber beachten, wie sich die Infektionen in ihrem Bundesland entwickeln und gegebenenfalls sofort einschreiten. Sollte sich die Lage wieder verschlimmern und es zu vermehrten Infektionen kommen, plant man wieder einen Lockdown, so wie wir ihn bereits erlebt haben.